Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Hier finden Sie Details zur Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung" mit IP, Absender und Einschätzung.
Absender der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
info@buv-guenstig.org
IP-Adresse der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
188.116.11.130
Archivdatum der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
14.02.2017
Inhalt der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Hinweis: Spam-Links wurden zur Sicherheit entfernt!
Liebe Leserinnen und Leser,
Wenn Krankheit oder Körperverletzungen Sie dauerhaft hindern, Ihren - bisherigen
Beruf auszuüben, können Sie sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vor finanziellen
Folgen schützen. Profitieren Sie von zuverlässigen Leistungen ab 50 %iger Berufsunfähigkeit.
Erstellen Sie sich ein individuelles Angebot:
http://buv-guenstig.org/info/136/490ad8f0-208c-46c5-92f1-631926da2fe8
News:
Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
Meist zählt die Berufsunfähigkeitsrente zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Wie hoch die
Besteuerung ausfällt, hängt nicht nur vom persönlichen Steuersatz ab, sondern auch aus
welcher Quelle die Rente fließt. Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind sogenannte abgekürzte Leibrenten. Sie werden mit
einem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Prozentsatzes hängt von der Rentendauer ab.
Je kürzer die Rentendauer ist, desto geringer ist der Anteil der Rente, der zu den
steuerpflichtigen Einkünften hinzuzuzählen ist (Laufzeit 5/10/15/20 Jahre: steuerpflichtige
Ertragsanteile 5/12/16/21 Prozent). Liegt der Berufsunfähige mit seinem zu versteuernden
(Gesamt-) Einkommen insgesamt unter dem steuerfreien Existenzminimum (2015: 8 472 Euro),
bleiben auch die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.
Führen zusätzliche Einnahmen oder geringere Abzüge zu einem höheren zu versteuernden
Einkommen, wird der Ertragsanteil der Rente mit dem gleichen Steuersatz versteuert, der für
den Rest des Einkommens gilt. Betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten aus nicht steuerlich
begünstigten Beiträgen wie etwa für Direktversicherungen mit pauschal oder normal
besteuerten Beiträgen sind wie private Berufsunfähigkeitsrenten zu besteuern. Leistungen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2005 steuerpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Zimmerman
Rathausstrasse 5
90221 Nürnberg
Sie wollen keine weiteren E-Mails erhalten:
http://buv-guenstig.org/unsubscribe/136/490ad8f0-208c-46c5-92f1-631926da2fe8
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Meist zählt die Berufsunfähigkeitsrente zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Wie hoch die
Besteuerung ausfällt, hängt nicht nur vom persönlichen Steuersatz ab, sondern auch aus
welcher Quelle die Rente fließt. Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeits- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind sogenannte abgekürzte Leibrenten. Sie werden mit
einem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Prozentsatzes hängt von der Rentendauer ab.
Je kürzer die Rentendauer ist, desto geringer ist der Anteil der Rente, der zu den
steuerpflichtigen Einkünften hinzuzuzählen ist (Laufzeit 5/10/15/20 Jahre: steuerpflichtige
Ertragsanteile 5/12/16/21 Prozent). Liegt der Berufsunfähige mit seinem zu versteuernden
(Gesamt-) Einkommen insgesamt unter dem steuerfreien Existenzminimum (2015: 8 472 Euro),
bleiben auch die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.
Führen zusätzliche Einnahmen oder geringere Abzüge zu einem höheren zu versteuernden
Einkommen, wird der Ertragsanteil der Rente mit dem gleichen Steuersatz versteuert, der für
den Rest des Einkommens gilt. Betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten aus nicht steuerlich
begünstigten Beiträgen wie etwa für Direktversicherungen mit pauschal oder normal
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aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2005 steuerpflichtig.
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Bewertung und Einschätzung der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Die Spam-E-Mail mit dem Betreff "Berufsunfähigkeitsversicherung" ist eine typische Spam-E-Mail und wird von Absender "info@buv-guenstig.org" versendet. Empfänger sollten auf keinen Fall auf diese Spam-E-Mail antworten!