Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Hier finden Sie Details zur Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung" mit IP, Absender und Einschätzung.
Absender der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
info@buv-ueberblick.net
IP-Adresse der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
94.177.196.29
Archivdatum der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
17.02.2017
Inhalt der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Hinweis: Spam-Links wurden zur Sicherheit entfernt!
Liebe Leserinnen und Leser,
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen
Versicherungen, die jeder haben sollte. Sie bewahrt vor dem
finanziellen Absturz, wenn jemand seine Arbeitskraft verliert.
Hier Angebot anfordern:
http://buv-ueberblick.net/info/112/8fbb8620-3050-43c4-a0e7-afa82e55d9f7
News:
Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Eine Vertragsrücktritt ist möglich, sollte aber nur ausgesprochen
werden, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder
Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Eine ordentliche Kündigung ist
in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig, danach jährlich
mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass der
Abschluss des Neuvertrags nicht zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt. Beachten Sie auch, dass beim Wechsel des Versicherers
eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft,
ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag
oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei
der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern.
Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere
Vertragsbedingungen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Annett Eggers
Budapester Straße 56
27412 Kirchtimke
Für den Fall, dass Sie keine weiteren E-Mails erhalten wollen:
http://buv-ueberblick.net/unsubscribe/112/8fbb8620-3050-43c4-a0e7-afa82e55d9f7
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen
Versicherungen, die jeder haben sollte. Sie bewahrt vor dem
finanziellen Absturz, wenn jemand seine Arbeitskraft verliert.
Hier Angebot anfordern:
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Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Eine Vertragsrücktritt ist möglich, sollte aber nur ausgesprochen
werden, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder
Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Eine ordentliche Kündigung ist
in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig, danach jährlich
mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass der
Abschluss des Neuvertrags nicht zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt. Beachten Sie auch, dass beim Wechsel des Versicherers
eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft,
ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag
oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei
der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern.
Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere
Vertragsbedingungen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Annett Eggers
Budapester Straße 56
27412 Kirchtimke
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Bewertung und Einschätzung der Spam-E-Mail "Berufsunfähigkeitsversicherung"
Die Spam-E-Mail mit dem Betreff "Berufsunfähigkeitsversicherung" ist eine typische Spam-E-Mail und wird von Absender "info@buv-ueberblick.net" versendet. Empfänger sollten auf keinen Fall auf diese Spam-E-Mail antworten!