Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung"

Hier finden Sie Details zur Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung" mit IP, Absender und Einschätzung.

Absender der Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung"

kreitmann@suleiker.com

IP-Adresse der Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung"

135.125.177.154

Archivdatum der Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung"

22.08.2022

Inhalt der Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung"

Hinweis: Spam-Links wurden zur Sicherheit entfernt!

Guten Tag,

viele Testcenter für kostenlose Bürgertests haben geschlossen, nicht jeder Bürger hat mehr ein Anrecht auf einen kostenlosen Test.

Unternehmerverbände und IHK raten dazu, allen Mitarbeitern weiterhin kostenlose Covid-19 Schnelltests zur Verfügung zu stellen.

Sorgen Sie desshalb weiterhin für Sicherheit und schützen Ihre Mitarbeiter und deren Familien sowie Gäste und Kunden in Ihrem Betrieb.

Wir können Ihnen die neusten Covid-19 Schnelltests aller Hersteller zum heutigen Tagespreis ab 1,39 Euro anbieten, geeignet für die neuen Varianten BA.4 und BA.5

Experten rechnen mit einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen bereits nach der Urlaubszeit.

Natürlich können Sie die Tests als betriebliche Aufwendung geltend machen.

Für Ihre Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Nils Kreitmann

Bewertung und Einschätzung der Spam-E-Mail "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung"

Die Spam-E-Mail mit dem Betreff "Erinnerung: Kostenlose Schnelltests / Testverordnung" ist eine typische Spam-E-Mail und wird von Absender "kreitmann@suleiker.com" versendet. Empfänger sollten auf keinen Fall auf diese Spam-E-Mail antworten!